Rauchmelderpflicht in Hessen

Rauchmelderpflicht in Hessen Einbaupflicht

  • ab 24.06.2005 für Neu- und Umbauten
  • bis 31.12.2014 für bestehende Wohnungen

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:

  • Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Rauchwarnmelder retten Leben! Sie alarmieren rechtzeitig, bevor die Rauchkonzentration für den Menschen gefährlich wird. Grundsätzlich lässt sich ein Brand auch bei größter Vorsicht nicht vermeiden. Darum ist die Installation von Rauchwarnmeldern lebenswichtig.

 

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